In Großbritannien gilt ab dem 06.04.2018 eine zusätzliche Unternehmenssteuer auf stark zuckerhaltige Getränke. Großbritannien hat nach Belgien, Frankreich, Irland und Mexiko eine solche Zuckersteuer eingeführt, um durch Zucker begünstigte Erkrankungen wie Übergewicht, Diabetes Typ 2 oder Karies den Kampf anzusagen. Verbraucherorganisationen fordern, eine solche Steuer auch in Deutschland einzuführen.
Die Bundesregierung hat nun zu den Fragen der Abgeordneten Amira Mohamed Ali bezüglich der Einführung einer Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke sowie auf eine Umsatzsteuerbefreiung für Obst und Gemüse Stellung genommen. Danach plant die Bundesregierung weder Obst und Gemüse von der Umsatzsteuer zu befreien noch eine Herstellerabgabe auf Getränke mit Zuckerzusatz einzuführen.
Ferner ließ die Bundesregierung verlauten, dass die Umsatzsteuer in der EU weitgehend harmonisiert sei. Jeder Mitgliedstaat sei an die Vorgaben der sogenannten Mehrwertsteuersystem-Richtlinie gebunden. Danach befreien die Mitgliedstaaten nur bestimmte Umsätze von der Umsatzsteuer. Eine allgemeine Steuerbefreiung für Umsätze mit unverarbeitetem Obst und Gemüse ist nicht vorgesehen. Derzeit seien keine weiteren Änderungen bei der Umsatzsteuer geplant.
Hinweis: Im Jahr 1993 wurde die Zuckersteuer in Deutschland abgeschafft. Das damalige Gesetz stammte aus dem Zeitalter des Überseehandels im 19. Jahrhundert. Durch die Abschaffung der Zuckersteuer wollte man im Hinblick auf den Handel im europäischen Binnenmarkt Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.