Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erneut zur Regulierung von Kryptowährungen sowie insbesondere zu deren umsatzsteuerlicher Behandlung Stellung genommen.
Danach wird die Verwendung dieser Währungen derjenigen konventioneller Zahlungsmittel gleichgesetzt. Die Hingabe von Kryptowährungen zur Entrichtung von Entgelt unterliegt somit nicht der Umsatzsteuer. Ferner ließ die Bundesregierung verlauten, dass die Umsatzsteuer in der EU weitgehend harmonisiert sei und jeder Mitgliedstaat an die verbindlichen Vorgaben der sogenannten Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) gebunden sei.
Da sowohl die MwStSystRL als auch das Umsatzsteuergesetz keine expliziten Regelungen zur Besteuerung der Umsätze mit virtuellen Währungen enthalten, finden die allgemeinen Regelungen Anwendung. Die Bundesregierung erachtet diese als ausreichend.
Für die umsatzsteuerliche Behandlung virtueller Währungen gilt ferner das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom Februar 2018.
Hinweis: Die Bundesregierung erwartet durch die Nutzung von Kryptowährungen keine Risiken für die Finanzmarktstabilität. Grund hierfür sei die geringe Marktkapitalisierung der virtuellen Währungen und die bisher beschränkte Verflechtung mit dem Finanzsektor. Grundsätzlich hält es die Bundesregierung jedoch für angezeigt, die generellen Risiken einer virtuellen Währung auf Ebene der G20 weiter zu erörtern.